massagestuhl.org


Der Massagestuhl stellt eine sehr praktische Alternative zum Massagetisch dar und kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine Massage lieber im Sitzen statt im Liegen durchgeführt werden soll. Es gibt zum Beispiel Menschen, die Probleme mit dem Kreislauf bekommen, wenn sie sich im Liegen dieser Knetkur unterziehen und dabei der gesamte Stoffkreislauf angeregt wird. Für sie ist es besser, den Massagestuhl zu nutzen, wenn sie in den Genuss einer Massage kommen möchten. Außerdem ist es zum Teil auch für den Masseur praktischer, wenn er einen Massagestuhl statt einer Liege benutzt, denn wenn zum Beispiel die Arme behandelt werden sollen, kann es sich durchaus als einfachere Behandlungsmöglichkeit herausstellen. Dazu sind die Massagestühle auch eigens mit Armstützen versehen worden, damit der Patient eine bequeme Auflage hat.

Massagestühle kommen zum Teil auch in Kosmetikstudios zum Einsatz, die Massagen ergänzend zu den kosmetischen Behandlungen anbieten. Große Massagestudios sind eher mit Massagetischen ausgestattet und bieten vergleichsweise selten die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Massage im Sitzen. Für ein Kosmetikstudio ist so ein Massagestuhl ungeheuer praktisch, denn er nimmt weitaus weniger Platz weg und kann so auch in einem kleineren Studio untergebracht werden. Dennoch ist teilweise in einigen größeren Massagestudios der Trend dahin zu beobachten, dass sie Massagestühle kaufen und Knetkuren darauf anbieten, einfach so als „Massage für Zwischendurch“. Die Massage auf solch einem Stuhl ist weniger effektiv, aber auch weniger zeitaufwändig, so dass diese selbst für Berufstätige geeignet ist, die mal eben in der Mittagspause eine Entspannung nötig haben. Zu erwähnen sind dabei auch noch die tragbaren Massagestühle, die vor allem bei den Masseuren zum Einsatz kommen, die ihre Kunden auch zu Hause besuchen. Die tragbaren Modelle sind zusammenklappbar und können somit einfach transportiert werden. In ihrer Ausstattung stehen sie den Modellen mit festem Standort in nichts nach.

Empfehlung: Privathaftpflicht